AGB | Jenny Egerer Fotografie | Im Auel 83, 53879 Euskirchen |
USt-IdNr: DE284680110
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Jenny Egerer Fotografie, Im Auel 83, 53879 Euskirchen (nachfolgend „Auftragnehmerin“), gegenüber ihren Auftraggebern.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(3) Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
(5) Die Auftragnehmerin ist hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei, soweit keine ausdrücklichen, schriftlich vereinbarten Weisungen vorliegen. Die Auftraggeber bestätigen, den fotografischen Stil der Auftragnehmerin zu kennen und ihn als Grundlage der Buchung zu akzeptieren.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
(1) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Buchungsbestätigung der Auftragnehmerin sowie die fristgerechte Leistung der Anzahlung gemäß Absatz 2.
(2) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars, basierend auf der Gesamtstundenzahl bzw. Mindeststundenzahl, fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
(3) Die Restzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars ist spätestens 3 Tage nach Hochzeitstag fällig. Die Bearbeitung der Aufnahmen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgen ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang. Eine Vorabüberweisung ist jederzeit möglich und wird ausdrücklich empfohlen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 5,00 Euro pro Mahnung zu erheben.
(5) Die Nutzungsrechte gemäß §3 gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars auf die Auftraggeber über.
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgeschlossen (z.B. per E-Mail, Telefon oder über die Website), steht Verbrauchern gemäß §312g BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin zur Leistungserbringung vorsieht. Da die fotografischen Leistungen der Auftragnehmerin ausschließlich an einem vertraglich festgelegten Datum erbracht werden (insbesondere Hochzeiten, Shootings, Veranstaltungen), besteht kein Widerrufsrecht, sofern die Auftraggeber vor Vertragsschluss hierüber ausdrücklich informiert wurden und dem Beginn der Leistung zugestimmt haben.
(3) Die Auftraggeber bestätigen mit Leistung der Anzahlung gemäß §2 Abs. 2, dass sie über den Ausschluss des Widerrufsrechts informiert wurden und dem zustimmen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung wird individuell als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschalhonorar vereinbart und im jeweiligen Vertrag schriftlich festgelegt. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern die Auftragnehmerin der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
(2) Im vereinbarten Honorar enthalten ist eine Anfahrt von bis zu 100 km (Hin- und Rückfahrt zusammen). Für jeden darüber hinausgehenden Kilometer wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,50 Euro pro Kilometer berechnet, bezogen auf die einfache Strecke ab dem Geschäftssitz der Auftragnehmerin (Im Auel 83, 53879 Euskirchen). Weitere Reisekosten wie Flug, Parkgebühren, Mautgebühren oder öffentliche Verkehrsmittel werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet und mit Quittungen belegt.
(3) Bei einem einfachen Anfahrtsweg von mehr als 100 km und einer vertraglich vereinbarten Leistungszeit von mehr als 8 Stunden übernehmen die Auftraggeber die Kosten für eine Übernachtung der Auftragnehmerin am Veranstaltungsort oder in unmittelbarer Nähe. Die Buchung erfolgt durch die Auftragnehmerin auf Kosten der Auftraggeber oder wird von den Auftraggebern direkt organisiert, sofern dies vorab schriftlich vereinbart wurde. Ein einfaches Einzelzimmer in angemessener Unterkunft (mindestens 3-Sterne-Standard) ist hierbei ausreichend.
(4) Wartezeiten, die im Rahmen des Auftrags entstehen (z.B. durch Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung), gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit der Auftragnehmerin. Sie können nicht abgezogen oder in Abzug gebracht werden, da die Auftragnehmerin während dieser Zeiten für die Auftraggeber verfügbar und einsatzbereit ist.
(5) Die Anzahlung gemäß §2 Abs. 2 basiert auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Stundenzahl. Diese gilt als verbindliche Mindeststundenzahl und kann nachträglich nicht unterschritten werden. Eine Erhöhung der Stundenzahl ist jederzeit möglich und wird mit der Restzahlung verrechnet. Die Restzahlung wird auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden berechnet, mindestens jedoch auf Basis der vertraglich vereinbarten Mindeststundenzahl. Eine Kürzung der Mindeststundenzahl ist ausgeschlossen, da der Termin ausschließlich für die Auftraggeber reserviert wurde und eine anderweitige Buchung nicht mehr möglich war. Die Auftragnehmerin ist bereit, im Einzelfall nicht genutzte Stunden auf Wunsch in Form eines Gutscheins für andere Leistungen von Jenny Egerer Fotografie umzuwandeln.
(6) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 5,00 Euro pro Mahnung zu erheben. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich die Auftragnehmerin vor, die Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
§ 5 Stornierung und Rücktritt
(1) Eine Stornierung durch die Auftraggeber ist ausschließlich in schriftlicher Form wirksam. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Auftragnehmerin.
(2) Die geleistete Anzahlung gemäß §2 Abs. 2 wird bei Stornierung durch die Auftraggeber grundsätzlich einbehalten, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Der reservierte Termin wurde ausschließlich für die Auftraggeber freigehalten und kann im Hochzeitssegment realistisch nicht kurzfristig neu vergeben werden.
(3) Bei Stornierung weniger als 6 Monate vor dem vereinbarten Leistungstermin wird das vollständige vertraglich vereinbarte Honorar fällig. Die geleistete Anzahlung wird angerechnet. Der verbleibende Differenzbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung zu begleichen.
(4) Bereits erbrachte Leistungen der Auftragnehmerin (z.B. Vorgespräche, Verlobungsshooting, Erstellung des Wedding Guides, E-Mail- und Telefonverkehr) werden unabhängig von den vorstehenden Regelungen vollständig in Rechnung gestellt, sofern sie nicht bereits durch die Anzahlung abgedeckt sind.
(5) In Fällen höherer Gewalt, die weder von den Auftraggebern noch von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, verpflichten sich beide Parteien zur gemeinsamen Suche nach einer einvernehmlichen Lösung. Hierzu zählen insbesondere gesetzliche Veranstaltungsverbote, Naturkatastrophen, die Insolvenz der gebuchten Location oder ein schwerwiegender Krankheitsfall eines der Auftraggeber, der eine Durchführung der Veranstaltung objektiv unmöglich macht. In diesen Fällen kann der Termin einmalig kostenfrei auf einen gemeinsam vereinbarten Ausweichtermin verschoben werden, sofern die Auftragnehmerin an diesem Termin verfügbar ist. Ist kein gemeinsamer Termin möglich, wird die Anzahlung nach Abzug bereits erbrachter Leistungen gemäß Absatz 4 zurückerstattet.
(6) Ausdrücklich nicht als höhere Gewalt anerkannt werden persönliche Entscheidungen der Auftraggeber, insbesondere die Trennung des Paares, die freiwillige Absage der Hochzeit, eine Terminänderung aus privaten Gründen oder die Entscheidung für einen anderen Dienstleister. In diesen Fällen gelten die Regelungen gemäß Absatz 2 und 3 uneingeschränkt.
(7) Sollte die Auftragnehmerin den Vertrag aus einem von ihr zu vertretenden Grund nicht erfüllen können, wird die geleistete Anzahlung nach Abzug bereits erbrachter Leistungen gemäß Absatz 4 vollständig zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
(8) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn das Verhalten der Auftraggeber vor oder während des Leistungstermins eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen vollständig in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt nicht.
§ 6 Höhere Gewalt
(1) Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs beider Vertragsparteien liegen und die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder erheblich erschweren. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, gesetzliche Veranstaltungsverbote, Stromausfälle, Krieg oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
(2) Im Falle höherer Gewalt, die die Auftragnehmerin an der Vertragserfüllung hindert (insbesondere durch schwere Erkrankung oder Unfall), ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen qualifizierten Ersatz zu stellen. Die Auftragnehmerin stellt dabei sicher, dass die Ersatzperson ihrem fotografischen Niveau und Stil entspricht. Die Bildbearbeitung verbleibt in jedem Fall bei der Auftragnehmerin, sodass der gewohnte Bearbeitungsstil erhalten bleibt. Die Auftraggeber verzichten in diesem Fall auf Schadensersatz, sofern kein Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt.
(3) Ist weder eine Durchführung noch eine Ersatzlösung gemäß Absatz 2 möglich, verpflichten sich beide Parteien zur gemeinsamen Suche nach einem Ausweichtermin. Die Regelungen gemäß §5 Abs. 5 gelten entsprechend.
(4) Die Auftragnehmerin arbeitet grundsätzlich mit mehreren Kamerasystemen gleichzeitig, um technisches Versagen, Geräteausfall oder den Verlust einzelner Speichermedien durch redundante Systeme abzusichern. Sollte es trotz dieser professionellen Vorkehrungen durch unvorhersehbare Ereignisse wie Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt oder technisches Totalversagen aller eingesetzten Systeme zu einem teilweisen oder vollständigen Datenverlust kommen, gilt dies als Fall höherer Gewalt. Die Haftung der Auftragnehmerin ist in diesem Fall auf die Höhe des vereinbarten Gesamthonorars begrenzt, sofern ihr kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für immaterielle Schäden, sind ausgeschlossen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die Auftragnehmerin ist Urheberin aller im Rahmen des Auftrags erstellten Lichtbildwerke, Lichtbilder und sonstigen Werke im Sinne des §2 Abs. 1 Nr. 5 und 6 UrhG. Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich und dauerhaft bei der Auftragnehmerin. Eine Übertragung des Urheberrechts ist gesetzlich ausgeschlossen.
(2) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gesamthonorars erhalten die Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Werken. Dieses Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die private, nicht-kommerzielle Nutzung, insbesondere die Aufbewahrung, den privaten Druck und die Weitergabe an Familie und Freunde.
(3) Die Veröffentlichung der gelieferten Werke durch die Auftraggeber in sozialen Netzwerken und auf sonstigen öffentlichen Plattformen ist gestattet, sofern die Auftragnehmerin dabei namentlich als Fotografin genannt wird. Eine Nennung hat in der Form „@jennyegererfotografie“ oder „Foto: Jenny Egerer Fotografie“ zu erfolgen. Bei wiederholter Unterlassung der Namensnennung behält sich die Auftragnehmerin vor, das Nutzungsrecht zu widerrufen.
(4) Jede kommerzielle Nutzung der gelieferten Werke, insbesondere die Verwendung für Werbezwecke, die Lizenzierung an Dritte oder die Nutzung durch andere Dienstleister (z.B. Locations, Floristen, Caterer), bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Auftragnehmerin und ist gesondert zu vergüten.
(5) Jede Veränderung, Bearbeitung oder Verfremdung der gelieferten Werke, insbesondere durch Filter, Bildmontagen, Ausschnittveränderungen oder den Einsatz elektronischer Hilfsmittel, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Auftragnehmerin untersagt. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung bearbeiteter Versionen in sozialen Netzwerken.
(6) Die Auftragnehmerin veröffentlicht die erstellten Werke nicht ohne vorherige Absprache mit den Auftraggebern. Eine Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Netzwerken, bei Wettbewerben oder in Printmedien erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftraggeber. Diese Zustimmung kann jederzeit, auch nach der Hochzeit, erteilt oder verweigert werden. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, die erstellten Werke ohne gesonderte Genehmigung für nicht-öffentliche Präsentationszwecke zu nutzen, insbesondere in physischen Kundenalben, Präsentationsmappen sowie im Rahmen von Workshops, Coachings und persönlichen Kundengesprächen.
(7) Die Abgabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW-Dateien) ist grundsätzlich ausgeschlossen und nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
(8) Die Nutzungsrechte gemäß Absatz 2 gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars auf die Auftraggeber über. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jede Nutzung der gelieferten Werke untersagt.
§ 8 Bildbearbeitung und Lieferung
(1) Die Auftragnehmerin bearbeitet die erstellten Werke in ihrem individuellen, künstlerischen Stil. Dieser Stil ist den Auftraggebern vor Vertragsabschluss bekannt und wurde als Grundlage der Buchung akzeptiert. Ein Anspruch auf einen abweichenden Bearbeitungsstil oder eine nachträgliche Änderung der Bildsprache besteht nicht.
(2) Die bearbeiteten Werke werden ausschließlich im Format JPEG in hoher Auflösung und ohne Wasserzeichen geliefert. Die Lieferung erfolgt digital über einen passwortgeschützten Online-Downloadlink.
(3) Die Auftragnehmerin liefert die bearbeiteten Werke innerhalb von 2-4 Wochen nach dem Leistungstermin, sofern die Restzahlung gemäß §2 Abs. 3 vollständig eingegangen ist. Die ersten Highlight Bilder erfolgen bis spätestens 7 Tage nach dem Hochzeitsdatum. Die Bearbeitung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei außergewöhnlich hohem Auftragsvolumen oder persönlichen Ausnahmesituationen behält sich die Auftragnehmerin vor, die Lieferfrist nach vorheriger Mitteilung an die Auftraggeber zu verlängern.
(4) Eine Mindestanzahl gelieferter Bilder wird nicht garantiert. Die Anzahl der finalen Aufnahmen ist abhängig vom zeitlichen Umfang des Auftrags, dem Ablauf der Veranstaltung und den äußeren Bedingungen des Tages. Erfahrungsgemäß entstehen pro Stunde zwischen 50 und 80 bearbeitete Aufnahmen.
(5) Die Auftragnehmerin führt im Rahmen der standardmäßigen Bildbearbeitung eine dezente Grundretusche durch. Hierzu zählen insbesondere die Entfernung temporärer Hautunreinheiten wie Stressakne sowie der Einsatz minimaler Weichzeichner. Nicht Bestandteil der Standardbearbeitung sind Veränderungen von Körperformen, Korrekturen im Bereich der Haardichte, die Retusche von dauerhaften Merkmalen oder die Simulation chirurgischer Eingriffe. Diese Leistungen gelten als Beautyretusche im Sinne dieser AGB und werden nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch und gegen gesonderte Vergütung durchgeführt. Gleiches gilt für Bildmontagen, das nachträgliche Einfügen oder Entfernen von Personen sowie die Bearbeitung von Hintergründen. Es gelten folgende Basispreise, sofern nicht anders vereinbart: zusätzliche Beautyretusche: 30,00 Euro pro Bild zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Montagearbeiten: 80,00 Euro pro Bild zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(6) Die Auftraggeber tragen die Verantwortung dafür, dass alle für sie wichtigen Personen am Hochzeitstag aktiv in den Fotoprozess eingebunden werden. Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass von jedem einzelnen Gast eine Aufnahme entsteht. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmerin keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
(7) Die gelieferten Werke werden über eine passwortgeschützte Online-Galerie bereitgestellt. Diese Galerie ist ab dem Zeitpunkt der Freischaltung für einen Zeitraum von 4 Monaten zugänglich. Die Auftraggeber sind verpflichtet, die gelieferten Werke innerhalb dieses Zeitraums vollständig herunterzuladen und eigenverantwortlich zu sichern. Nach Ablauf der 4 Monate wird die Galerie ohne weitere Ankündigung deaktiviert. Eine darüber hinausgehende Speicherung oder Nachlieferung der Bilddaten durch die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Datenverlust nach Ablauf dieser Frist.
§ 9 KI-Einsatz in der Bildbearbeitung
(1) Die Auftragnehmerin setzt im Rahmen der Bildbearbeitung gegebenenfalls KI-gestützte Softwaretools ein. Dies dient ausschließlich der Optimierung technischer Bildparameter wie Rauschreduzierung, Schärfe, Belichtungskorrektur und Farbabstimmung. Der künstlerische Stil und die individuelle Bildsprache der Auftragnehmerin bleiben dabei vollständig erhalten und sind nicht Gegenstand automatisierter Prozesse.
(2) Die durch KI-gestützte Tools bearbeiteten Werke sind vollständig vom Urheberrecht der Auftragnehmerin gemäß §7 erfasst. Der Einsatz dieser Tools ändert nichts an der Urheberschaft, den vereinbarten Nutzungsrechten oder der künstlerischen Verantwortung der Auftragnehmerin.
(3) Eine vollständige oder überwiegende Erstellung von Bildwerken durch autonome KI-Systeme findet nicht statt. Alle gelieferten Werke sind fotografische Originalaufnahmen der Auftragnehmerin, die durch digitale Hilfsmittel nachbearbeitet wurden.
(4) Die Auftraggeber stimmen dem Einsatz KI-gestützter Bearbeitungstools mit Vertragsabschluss zu. Ein Anspruch auf eine ausschließlich manuell bearbeitete Bildlieferung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
§ 10 Subunternehmer und Teamfotografen
(1) Auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeber kann ein Zweitfotograf gebucht werden. Diese Leistung ist nicht im Standardhonorar enthalten und wird gesondert im Vertrag vereinbart und vergütet. Der Zweitfotograf arbeitet unter der künstlerischen Leitung der Auftragnehmerin. Die Bildbearbeitung aller entstandenen Werke verbleibt ausschließlich bei der Auftragnehmerin.
(2) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, bei Aufträgen mit großem zeitlichen oder logistischen Umfang eigenständig einen Assistenten einzusetzen. Die Auftraggeber werden hierüber rechtzeitig informiert, damit sie die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen treffen können (z.B. Sitzplatz, Verpflegung). Für die Auftraggeber entstehen durch den Einsatz eines Assistenten keine zusätzlichen Kosten.
(3) Die Auftragnehmerin bildet aktiv Fotografinnen und Fotografen aus und behält sich das Recht vor, zu Ausbildungszwecken einen Assistenten oder eine Assistentin zum Leistungstermin mitzunehmen. Die Auftraggeber werden auch in diesem Fall rechtzeitig informiert. Sämtliche Kosten für Anfahrt, Verpflegung und gegebenenfalls Übernachtung der begleitenden Person trägt ausschließlich die Auftragnehmerin.
(4) Die Gesamtverantwortung für die Auftragserfüllung, die Qualität der gelieferten Werke und die Einhaltung aller vertraglichen Vereinbarungen verbleibt in allen Fällen ausschließlich bei der Auftragnehmerin. Alle eingesetzten Personen sind an die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß §13 dieser AGB gebunden.
(5) Assistenten, Zweitfotografen und sonstige begleitende Personen sind nicht berechtigt, eigenständig Verträge mit den Auftraggebern abzuschließen, Honorare entgegenzunehmen oder im Namen von Jenny Egerer Fotografie rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
§ 11 Pflichten der Auftraggeber
(1) Die Auftraggeber verpflichten sich, der Auftragnehmerin rechtzeitig vor dem Leistungstermin alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt über ein von der Auftragnehmerin bereitgestelltes digitales Dokument sowie in einem detaillierten Vorgespräch kurz vor dem Leistungstermin. Hierzu zählen insbesondere der detaillierte Tagesablauf, Adressen aller Locations, Ansprechpartner vor Ort, gewünschte Gruppenkonstellationen sowie besondere Wünsche oder Anforderungen. Verzögerungen oder Qualitätseinbußen, die aus unvollständigen oder verspäteten Informationen resultieren, liegen im Verantwortungsbereich der Auftraggeber.
(2) Die Auftragnehmerin unterstützt die Koordination von Gruppenfotos aktiv und fragt gewünschte Gruppenkonstellationen vorab schriftlich ab. Die Auftraggeber sind jedoch selbst dafür verantwortlich, dass alle gewünschten Personen zum Zeitpunkt der geplanten Aufnahmen anwesend und verfügbar sind. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung dafür, dass einzelne Personen zum Zeitpunkt der Aufnahmen nicht auffindbar, bereits abgereist oder anderweitig verhindert sind. Reklamationen aufgrund fehlender Personen auf einzelnen Aufnahmen sind ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmerin kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.
(3) Die Auftraggeber sind verpflichtet, vorab bei zuständigen kirchlichen oder standesamtlichen Stellen sowie bei allen weiteren Locationbetreibern abzuklären, ob fotografische oder filmische Aufnahmen gestattet sind. Sollte die Auftragnehmerin an einzelnen Orten oder während bestimmter Zeremonien an der Auftragserfüllung gehindert werden, liegt die Verantwortung hierfür ausschließlich bei den Auftraggebern. Eine Minderung des vereinbarten Honorars ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(4) Die Auftraggeber verpflichten sich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass der professionelle Ablauf der fotografischen Arbeit nicht durch Dritte gestört wird. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Blitzlicht durch Gäste oder andere Dienstleister während der Zeremonie sowie das Blockieren von Positionen der Auftragnehmerin durch andere Personen. Entstehen durch solche Störungen qualitative Einbußen bei den Aufnahmen, kann hieraus kein Reklamationsanspruch gegenüber der Auftragnehmerin abgeleitet werden.
(5) Die Auftraggeber verpflichten sich zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang mit der Auftragnehmerin und allen von ihr eingesetzten Personen. Bei unzumutbarem Verhalten ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Auftrag gemäß §5 Abs. 8 fristlos zu beenden.
(6) Sollten die Auftraggeber während des Leistungstermins eigenständig fotografische oder filmische Aufnahmen durch andere Personen veranlassen, die in direkter Konkurrenz zur professionellen Arbeit der Auftragnehmerin stehen und deren Ergebnis nachweislich beeinträchtigen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für die daraus resultierenden Qualitätseinbußen.
(7) Die Auftraggeber stellen sicher, dass die Auftragnehmerin sowie alle von ihr eingesetzten Personen während des Leistungstermins mit einer vollwertigen Mahlzeit sowie ausreichend Getränken versorgt werden. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 6 Stunden wird zudem ein Sitzplatz während der Mahlzeiten zur Verfügung gestellt. Die Verpflegung muss nicht zwingend im Rahmen des offiziellen Menüs erfolgen, sollte jedoch in Qualität und Umfang den Anforderungen eines langen Arbeitstages entsprechen. Eine fehlende Verpflegung berechtigt die Auftragnehmerin, eigenständig und auf Kosten der Auftraggeber für ihre Verpflegung zu sorgen.
(8) Die Auftraggeber stellen sicher, dass der Auftragnehmerin an allen Leistungsorten ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Eingang zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für kirchliche Locations, Schlösser, Gutshöfe und sonstige Locations mit eingeschränkten Parkmöglichkeiten. Die Auftragnehmerin ist auf einen nahegelegenen Parkplatz angewiesen, da sie umfangreiches fotografisches Equipment transportiert. Entstehende Parkgebühren werden den Auftraggebern gemäß §4 Abs. 2 in Rechnung gestellt, sofern kein kostenfreier Parkplatz bereitgestellt werden kann.
(9) Wünschen die Auftraggeber eine Zeremonie ohne fotografische oder filmische Aufnahmen durch Gäste (sogenannte Unplugged Wedding), sind sie selbst dafür verantwortlich, ihre Gäste rechtzeitig und unmissverständlich darüber zu informieren. Die Durchsetzung dieses Wunsches obliegt ausschließlich den Auftraggebern. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für Qualitätseinbußen, die durch störende Mobiltelefone, Tablets oder Kameras von Gästen entstehen, sofern die Auftraggeber ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind.
§ 12 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Die Gesamthaftung der Auftragnehmerin ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Gesamthonorars begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Jegliche Haftung für immaterielle Schäden, insbesondere für entgangene Erinnerungen, emotionalen Schaden oder den ideellen Wert nicht entstandener Aufnahmen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen äußere Umstände wie Wetterbedingungen, Lichtverhältnisse, das Verhalten von Gästen oder technische Einschränkungen einzelner Locations die fotografischen Möglichkeiten der Auftragnehmerin eingeschränkt haben.
(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Informationen seitens der Auftraggeber entstanden sind, insbesondere wenn relevante Informationen gemäß §11 Abs. 1 nicht rechtzeitig oder nicht vollständig übermittelt wurden.
(5) Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddaten nach Übergabe der Online-Galerie an die Auftraggeber sowie nach Ablauf der Bereitstellungsfrist gemäß §8 Abs. 7. Die Auftraggeber sind ab diesem Zeitpunkt selbst für die sichere Aufbewahrung ihrer Bilddaten verantwortlich.
(6) Die Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner ergänzenden Funktion.
(2) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung und Abwicklung des jeweiligen Auftrags. Hierzu zählen insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen gemäß §11 Abs. 1.
(3) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich (z.B. an eingesetzte Subunternehmer oder Teamfotografen gemäß §10) oder gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Fällen werden die Daten ausschließlich im notwendigen Mindestumfang weitergegeben. Alle eingesetzten Personen sind vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet.
(4) Personenbezogene Daten werden nach vollständiger Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Fristen, gespeichert und nach deren Ablauf unwiderruflich gelöscht, sofern die Auftraggeber einer darüber hinausgehenden Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
(5) Die Auftraggeber haben jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Darüber hinaus steht den Auftraggebern ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu.
(6) Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung der genannten Rechte können sich die Auftraggeber jederzeit schriftlich an die Auftragnehmerin wenden: Jenny Egerer Fotografie, Im Auel 83, 53879 Euskirchen, oder per E-Mail an die auf der Website angegebene Kontaktadresse.
(7) Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung durch die Auftragnehmerin sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website von Jenny Egerer Fotografie unter www.jenny-egerer.com einsehbar. Diese Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Die Auftraggeber können gegenüber Forderungen der Auftragnehmerin nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Auftragnehmerin ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können die Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin in Euskirchen, sofern die Auftraggeber Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand, sofern die Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder ihren Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegen.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(6) Die Auftragnehmerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.